Presse
Nordkurier 07.02.2005
Private Vermittler fürchten um ihren Ruf
Regionalen Arbeitsagenturen Kooperation angeboten - Willkürliche
Statistiken angeprangert
Von unserem Redaktionsmitglied Jörg Spreemann
Neubrandenburg. Bernd Heiden lässt sich seine Genugtuung anmerken.
"Wir heißen seit 1995 Agentur der Wirtschaft", sagt
der Geschäftsführer des in Schwerin beheimateten Unternehmens,
das sich als privater Arbeitsvermittler und Bildungsträger
versteht. In landesweit fünf Geschäftsstellen, darunter
in Neubrandenburg, Demmin und Friedland, bietet die Agentur der
Wirtschaft Personaldienstleistungen an. Die Arbeitsämter, die
sich seit gut einem Jahr auch Agentur nennen, sind für Heiden
Behörden mit falschem Namen". Das halte er aber nicht
weiter für schlimm, schließlich sei es eine Ehre, für
die Arbeitslosen da zu sein, beeilt er sich zu versichern.
Eigene "Erfolgsgeschichte"
Heiden ist auf ein gutes Verhältnis zu den regionalen Arbeitsagenturen
angewiesen. Denn die sind ein Auftraggeber für die gut zwanzig
Mitarbeiter der privaten Jobvermittlung. Die Währung, in der
für deren Dienstleistung gezahlt wird, heißt Vermittlungsgutschein.
Auf diese Leistung haben Bezieher von Arbeitslosengeld einen Rechtsanspruch.
Wie Heiden betont, ist es der Agentur der Wirtschaft gelungen, im
Vorjahr 450 Arbeitslose über den Vermittlungsgutschein in Lohn
und Brot zu bringen. Er nennt das eine Erfolgsgeschichte, die auch
in diesem Jahr fortgeschrieben werden soll.
Heiden fürchtet jedoch um sein Geschäft. Insbesondere
störe ihn, dass die Leistungen der privaten Arbeitsvermittler
durch die Nürnberger Bundesagentur (BA) nicht genügend
gewürdigt werden. So werde der Ruf der Vermittlungsgutscheine
durch willkürliche Statistiken beschädigt, in denen die
Zahl der ausgegebenen Scheine mit der der eingelösten verglichen
wird. Berechnungen des zur BA gehörenden Instituts für
Arbeitsmarkt und Berufsforschung hatten ergeben, dass im Osten nur
neun Prozent der Vermittlungsgutscheine eingelöst worden sind.
"Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen", schimpft
Heiden. Die guten Erfahrungen von Arbeitssuchenden und Unternehmen
würden so verschwiegen.
Arbeitsvermittlerin Brigitte Rehbein, Chefin der Neubrandenburger
Geschäftsstelle der Agentur der Wirtschaft, ist im Umgang mit
den Vermittlungsgutscheinen erfahren. Anfangs seien es aktive Menschen
gewesen, die sich der Hilfe der privaten Vermittler bedient hätten.
"Jetzt kommen die schwierigen Fälle", hat sie bemerkt.
Mancherorts seien die nur ein Vierteljahr gültigen Vermittlungsgutscheine
ohne Anforderung durch die Arbeitslosen herausgeschickt und später
nicht eingelöst worden. Auch so komme die hohe Zahl von Scheinen
letztlich zustande.
In der regionalen Arbeitsagentur in Neubrandenburg wird nach Auskunft
von Sprecher Christian Glaser jeder neu angemeldete Arbeitslose
über seinen Anspruch informiert, einen Vermittlungsgutschein
zu erhalten. Im
vergangenen Jahr seien 11751 Gutscheine ausgegeben und 868 eingelöst
worden. Glaser bestritt, dass diese Unterlagen auch ohne Anforderung
an Arbeitslose geschickt worden seien.
Die privaten Jobvermittler Rehbein und Heiden sehen die seit Januar
geltenden Arbeitsmarktreform kritisch. Zum einen habe der angedrohte
Entzug von staatlichen Hilfen zu einem wahren Ansturm auf Unternehmen
und Vermittler geführt. Arbeitslose würden sich anhand
der Gelben Seiten in ihrer Verzweiflung um Posten bewerben, für
die sie gar nicht in Frage kommen. "Oft geht es einfach nur
um einen Stempel für die Arbeitsagentur", sagt Brigitte
Rehbein. Geschäftsführer Heiden bemängelt, dass Empfänger
von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein
haben. Und ohne dieses Papier sei für Arbeitssuchende oftmals
die Hemmschwelle zu hoch, einen seriösen privaten Jobvermittler
einzuschalten. "Dabei werden wir erst bezahlt, wenn ein Arbeitsvertrag
wirklich zustande kommt", betont Heiden.
Zurückhaltender Umgang
Der Geschäftsführer hat Anzeichen dafür, dass die
im Zuge von Hartz IV gegründeten Arbeitsgemeinschaften zwischen
Kommunen und Arbeitsagenturen (ARGE) sowie die Landkreise, die allein
für die erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen zuständig
sind, zurückhaltend mit Vermittlungsgutscheinen umgehen. Einige
dieser Körperschaften verzichteten ganz auf dieses "bewährte"
Instrument. Er
halte es aber für falsch, den Betroffenen den Sachverstand
der Privatvermittler vorzuenthalten.
Derartige Pläne hegt die Sozialagentur in Ostvorpommern nicht.
Der Landkreis hat als einziger in Mecklenburg-Vorpommern die Betreuung
erwerbsfähiger Langzeitarbeitsloser komplett in eigene Regie
genommen. "Wir werden in Kürze auch Dritte einbeziehen",
sagt Sozialagentur-Chef Kurt Rabe, "wollen aber Missbrauch
ausschließen." Ziel sei es, Empfänger von Arbeitslosengeld
II mindestens für ein Jahr in einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt
zu bringen. Die Regeln für den Vermittlungsgutschein, die als
Erfolgsmarke eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem
halben Jahr vorschreiben, "sind deshalb für den Hartz-IV-Bereich
nicht tauglich", betont Rabe.
Für die fünf Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagentur
und Landkreisen in der Region, die für das Arbeitslosengeld
II zuständig sind, betonte Agentursprecher Glaser, dass auch
weiterhin Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden. Das habe auch
damit zu tun, dass in diesen ARGE Mitarbeiter aus den Agenturen
tätig sind, die ihre Erfahrungen dort einbringen.
Wegen der Vermittlungsgutscheine hat Heiden im vergangenen Jahr
sogar an Bundeswirtschaftsminister Clement geschrieben. "Eine
Antwort habe ich nie erhalten", zuckt er die Schultern. Heidens
Wunsch wurde aber erfüllt: Die Gutscheine werden auch in diesem
und im nächsten Jahr ausgegeben. Trotzdem ist Heiden sich der
schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt der Region bewusst: "Wir
können keine Wunder vollbringen."
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