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Nordkurier 07.02.2005

Private Vermittler fürchten um ihren Ruf

Regionalen Arbeitsagenturen Kooperation angeboten - Willkürliche Statistiken angeprangert

Von unserem Redaktionsmitglied Jörg Spreemann

Neubrandenburg. Bernd Heiden lässt sich seine Genugtuung anmerken. "Wir heißen seit 1995 Agentur der Wirtschaft", sagt der Geschäftsführer des in Schwerin beheimateten Unternehmens, das sich als privater Arbeitsvermittler und Bildungsträger versteht. In landesweit fünf Geschäftsstellen, darunter in Neubrandenburg, Demmin und Friedland, bietet die Agentur der Wirtschaft Personaldienstleistungen an. Die Arbeitsämter, die sich seit gut einem Jahr auch Agentur nennen, sind für Heiden
Behörden mit falschem Namen". Das halte er aber nicht weiter für schlimm, schließlich sei es eine Ehre, für die Arbeitslosen da zu sein, beeilt er sich zu versichern.

Eigene "Erfolgsgeschichte"

Heiden ist auf ein gutes Verhältnis zu den regionalen Arbeitsagenturen angewiesen. Denn die sind ein Auftraggeber für die gut zwanzig Mitarbeiter der privaten Jobvermittlung. Die Währung, in der für deren Dienstleistung gezahlt wird, heißt Vermittlungsgutschein. Auf diese Leistung haben Bezieher von Arbeitslosengeld einen Rechtsanspruch. Wie Heiden betont, ist es der Agentur der Wirtschaft gelungen, im Vorjahr 450 Arbeitslose über den Vermittlungsgutschein in Lohn und Brot zu bringen. Er nennt das eine Erfolgsgeschichte, die auch in diesem Jahr fortgeschrieben werden soll.
Heiden fürchtet jedoch um sein Geschäft. Insbesondere störe ihn, dass die Leistungen der privaten Arbeitsvermittler durch die Nürnberger Bundesagentur (BA) nicht genügend gewürdigt werden. So werde der Ruf der Vermittlungsgutscheine durch willkürliche Statistiken beschädigt, in denen die Zahl der ausgegebenen Scheine mit der der eingelösten verglichen wird. Berechnungen des zur BA gehörenden Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hatten ergeben, dass im Osten nur neun Prozent der Vermittlungsgutscheine eingelöst worden sind. "Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen", schimpft Heiden. Die guten Erfahrungen von Arbeitssuchenden und Unternehmen würden so verschwiegen.
Arbeitsvermittlerin Brigitte Rehbein, Chefin der Neubrandenburger Geschäftsstelle der Agentur der Wirtschaft, ist im Umgang mit den Vermittlungsgutscheinen erfahren. Anfangs seien es aktive Menschen gewesen, die sich der Hilfe der privaten Vermittler bedient hätten. "Jetzt kommen die schwierigen Fälle", hat sie bemerkt. Mancherorts seien die nur ein Vierteljahr gültigen Vermittlungsgutscheine ohne Anforderung durch die Arbeitslosen herausgeschickt und später nicht eingelöst worden. Auch so komme die hohe Zahl von Scheinen letztlich zustande.
In der regionalen Arbeitsagentur in Neubrandenburg wird nach Auskunft von Sprecher Christian Glaser jeder neu angemeldete Arbeitslose über seinen Anspruch informiert, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten. Im
vergangenen Jahr seien 11751 Gutscheine ausgegeben und 868 eingelöst worden. Glaser bestritt, dass diese Unterlagen auch ohne Anforderung an Arbeitslose geschickt worden seien.
Die privaten Jobvermittler Rehbein und Heiden sehen die seit Januar geltenden Arbeitsmarktreform kritisch. Zum einen habe der angedrohte Entzug von staatlichen Hilfen zu einem wahren Ansturm auf Unternehmen und Vermittler geführt. Arbeitslose würden sich anhand der Gelben Seiten in ihrer Verzweiflung um Posten bewerben, für die sie gar nicht in Frage kommen. "Oft geht es einfach nur um einen Stempel für die Arbeitsagentur", sagt Brigitte Rehbein. Geschäftsführer Heiden bemängelt, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben. Und ohne dieses Papier sei für Arbeitssuchende oftmals die Hemmschwelle zu hoch, einen seriösen privaten Jobvermittler einzuschalten. "Dabei werden wir erst bezahlt, wenn ein Arbeitsvertrag wirklich zustande kommt", betont Heiden.

Zurückhaltender Umgang

Der Geschäftsführer hat Anzeichen dafür, dass die im Zuge von Hartz IV gegründeten Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen (ARGE) sowie die Landkreise, die allein für die erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen zuständig sind, zurückhaltend mit Vermittlungsgutscheinen umgehen. Einige dieser Körperschaften verzichteten ganz auf dieses "bewährte" Instrument. Er
halte es aber für falsch, den Betroffenen den Sachverstand der Privatvermittler vorzuenthalten.
Derartige Pläne hegt die Sozialagentur in Ostvorpommern nicht. Der Landkreis hat als einziger in Mecklenburg-Vorpommern die Betreuung erwerbsfähiger Langzeitarbeitsloser komplett in eigene Regie genommen. "Wir werden in Kürze auch Dritte einbeziehen", sagt Sozialagentur-Chef Kurt Rabe, "wollen aber Missbrauch ausschließen." Ziel sei es, Empfänger von Arbeitslosengeld II mindestens für ein Jahr in einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Die Regeln für den Vermittlungsgutschein, die als Erfolgsmarke eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem halben Jahr vorschreiben, "sind deshalb für den Hartz-IV-Bereich nicht tauglich", betont Rabe.
Für die fünf Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagentur und Landkreisen in der Region, die für das Arbeitslosengeld II zuständig sind, betonte Agentursprecher Glaser, dass auch weiterhin Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden. Das habe auch damit zu tun, dass in diesen ARGE Mitarbeiter aus den Agenturen tätig sind, die ihre Erfahrungen dort einbringen.
Wegen der Vermittlungsgutscheine hat Heiden im vergangenen Jahr sogar an Bundeswirtschaftsminister Clement geschrieben. "Eine Antwort habe ich nie erhalten", zuckt er die Schultern. Heidens Wunsch wurde aber erfüllt: Die Gutscheine werden auch in diesem und im nächsten Jahr ausgegeben. Trotzdem ist Heiden sich der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt der Region bewusst: "Wir können keine Wunder vollbringen."

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